Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.01.2002 - 3 Ws 1142/01 (StVollz) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 10 StVollzG
Strafvollzug: Fehlende Begründung im Einweisungsbeschluss - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafvollzug: Fehlende Begründung im Einweisungsbeschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 10
Anforderungen an die Begründung der Ablehnung der Einweisung eines Gefangenen in den offenen Vollzug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Begründung der Ablehnung der Einweisung eines Gefangenen in den offenen Vollzug
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 24.10.2001 - 1 StVK 1154/01
- OLG Frankfurt, 10.01.2002 - 3 Ws 1142/01 (StVollz)
Papierfundstellen
- StV 2003, 399
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 08.07.1994 - 3 Ws 395/94
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2002 - 3 Ws 1142/01
Hierbei, insbesondere bei der Prüfung der Flucht- und Mißbrauchsgefahr hat sie grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller prognostisch maßgeblichen Umstände vorzunehmen, insbesondere die Persönlichkeit des Gefangenen zu berücksichtigen (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa, Beschl. v. 13.12.2001 - 3 Ws 1158/01 und v. 8.7.1994 - 3 Ws 395/94 jew. m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 19.12.2005 - 3 VAs 50/05
Strafvollzug: Pflicht der Vollzugsbehörde zur unmittelbaren Ladung in den offenen …
Hierbei, insbesondere bei der Prüfung der Flucht- und Mißbrauchsgefahr, hat die Vollstreckungsbehörde grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller prognostisch maßgeblichen Umstände vorzunehmen, insbesondere die Persönlichkeit des Gefangenen zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. StV 2003, 399 m. w. N.).Der Senat kann daher lediglich überprüfen, ob die Behörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des herangezogenen Versagungsgrundes - fehlende Eignung bzw. Bestehen von Flucht- und/oder Mißbrauchsgefahr - zugrunde gelegt sowie die erforderliche Gesamtabwägung unter Einbeziehung aller für die Entscheidung über die Vollzugsform wesentlichen Gesichtspunkte vorgenommen und dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. Senat, StV 2003, 399; Beschluß vom 07.10.2005 - 3 Ws 41/05 - m. w. N.).
- LG Darmstadt, 07.05.2007 - StVK 482/07 Hierbei hat sie grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller prognostisch maßgeblichen Umstände zu berücksichtigen (vgl.u.a. auch OLG Frankfurt vom 10.01.2002, 3 Ws 1142/01, LG Darmstadt vom 20.01.2004, StVK 1649/04 ).
Die tragenden Gründe müssen sich aus dem Einweisungsbescheid direkt ergeben (vgl. auch OLG Frankfurt vom 10.01.2002, 3 Ws 1142/01 ) und können nicht erst im gerichtlichen Verfahren gemäß § 109 StVollzG nachgeschoben werden.
- OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07
Prognosemaßstab bei der Beurteilung des Bestehens einer Fluchtgefahr und …
Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430 [BVerfG 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96];… Senat a.a.O.; OLG Frankfurt StV 2003, 399).
- OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 3 Ws 132/02
Voraussetzungen der kumulativen Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im …
Vor allem fehlt es an einer Ermittlung und Gesamtwürdigung aller prognostisch maßgeblichen Gesichtspunkte (vgl. hierzu zuletzt, Senatsbeschl. v. 10.1.2002 3 Ws 1142/01 [StVollz]). - OLG Karlsruhe, 05.03.2009 - 1 Ws 7/09
Ablösung eines Strafgefangenen vom offenen Vollzug wegen unerlaubten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Darmstadt, 20.01.2005 - StVK 1649/04
Überprüfung eines Einweisungsbeschlusses in eine Justizvollzugsanstalt; …
Hierbei, insbesondere bei der Prüfung der Flucht- und Missbrauchsgefahr hat sie grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller prognostisch maßgeblichen Umstände vorzunehmen, insbesondere die Persönlichkeit des Gefangenen zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main, vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.01.2002 -3 WS 1142/01, Strafverteidiger 2003, 399 m.w.N.).